Vom 1. - 30. September 2015 findet zunächst eine 30-tägige Sunrise-Phase statt, in der die .SAARLAND Internetadressen für Markeninhaber verfügbar sind (Sunrise A). Außerdem ist die Sunrise für Inhaber ähnlicher Rechte aus dem Saarland, also behördlich registrierte Unternehmen und Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts geöffnet (Sunrise B). Ab 8. Oktober 2015 stehen diese Domainnamen zur freien Registrierung zur Verfügung.
Die bevorstehende Freigabe 2-stelliger .SAARLAND-Domainnamen betrifft Länderendungen (ccTLDs) und allgemein durch ICANN gesperrte 2-stellige Kombinationen. Eine Liste der verfügbar werdenden Domainnamen ist hier zu finden.
Die Sunrise-Phase bietet Rechteinhabern die Möglichkeit, sich um .SAARLAND Domainnamen zu bewerben, die mit ihrer Marke oder ihrem vergleichbaren Recht übereinstimmen. Rechteinhaber mit Eintragungen im TMCH sind berechtigt an der Sunrise A teilzunehmen; Inhaber ähnlicher Rechte mit Sitz im Saarland, bspw. behördlich registrierte Unternehmen und Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, sind berechtigt an der Sunrise B teilzunehmen.
Falls mehrere Bewerbungen um einen Domainnamen erfolgreich validiert wurden, haben diesmal Sunrise B-Bewerbungen Vorrang vor Sunrise A-Bewerbungen. Liegen mehrere gültige Sunrise Bewerbungen innerhalb einer Kategorie vor, wird die Vergabe durch eine geschlossene Auktion zwischen den zulässigen Bewerbern ermittelt. Gültige Sunrise-Anträge haben Vorrang gegenüber allen Anträgen aus den anderen Einführungsphasen.
Über Preise und Registrierungsmöglichkeiten für diese Domainnamen informieren die .SAARLAND-Anbieter.
Der Sunrise folgt eine 7-tägige Ruhephase ("Quiet Period"), bevor am 8. Oktober 2015 die Allgemeine Verfügbarkeit dieser Domainnamen startet. Die Vergabe erfolgt dann nach dem "First come, first served"-Prinzip.
Die Sunrise-Richtlinien finden Sie hier.