Diese bietet nicht nur Markeninhabern die Möglichkeit Domainnamen zu registrieren. Unternehmen, Vereine und Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts können sich ebenfalls in der sog. Sunrise B-Phase um die ihrer Bezeichnung entsprechenden Domainnamen bewerben. Sie erhalten somit einen bevorrechtigten Zugang zur eigenen Namens-Domain. Sunrise B-Anträge können vom 17. Juli bis zum 15. September bei einem der .SAARLAND Anbieter eingereicht werden.
In der Sunrise B-Phase können Berechtigte sich unter anderem um Firmenbezeichnungen, Vereinsnamen, Saarland-spezifische Handelsnamen und Geschäftsbezeichnungen sowie Namen von saarländischen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bewerben.
Grundsätzlich werden nur Bewerbungen um Domainnamen akzeptiert, die identisch mit dem Namen sind, der registriert wurde oder gesetzlich oder anderweitig geschützt ist. Jedoch bestehen einige Ausnahmen. Wenn etwa der Name einen direkten Bezug zum Saarland oder zur Saarregion enthält, kann dieser im Domainnamen entfallen.
Sunrise B-Bewerbungen bei einem .SAARLAND Anbieter müssen ausreichende Nachweise darüber enthalten, dass der beantragte Name der offizielle Name der juristischen Person oder ihr geschützter Handelsname ist. Aus den eingereichten Dokumenten muss sich außerdem das Datum der Eintragung des Rechts bzw. der Gründung der Gesellschaft, des Vereins oder der Körperschaft/Anstalt ergeben.
Bei erfolgreicher Bewerbung wird die Domain am Ende der Sunrise-Phase an den Bewerber vergeben. Falls mehrere Bewerbungen für einen Domainnamen erfolgreich validiert wurden, haben Sunrise A-Bewerbungen von Markeninhabern Vorrang vor Sunrise B-Bewerbungen. Liegen mehrere gültige Sunrise B-Bewerbungen vor, so wird die Vergabe durch eine geschlossene Auktion zwischen den zulässigen Bewerbern ermittelt.
Für alle Bewerbungen fallen die allgemeinen Bewerbungs- und Registrierungskosten der Sunrise-Phase an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Registrar bzw. Domain-Anbieter.